Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

 

  1. Geltungsbereich
  • Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Primetime Hotel, Steakhouse Primecut GmbH, Oberlachweg 14-16, 35394 Gießen (im Folgenden: „Hotel“) und dem Hotelgast (im Folgenden „Gast“) für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  • Hiervon abweichende allgemeine Geschäftsbestimmungen des Gastes finden nur insoweit Anwendung, als ihnen durch das Hotel ausdrücklich zugestimmt wurde.
  1. Vertragsschluss
  • Auf die Buchungsanfrage des Gastes kommt mir entsprechender Buchungsbestätigung durch das Hotel ein Hotelaufnahmevertrag (im Folgenden: „Vertrag“) zwischen dem Hotel und dem bestellenden Gast zustande.
  • Das Hotel nutzt zur Buchungsbestätigung das online Buchungstool DIRS21 der TourOnline AG, Borsigstraße 26, 73249 Wernau.
  • Die Buchung der Unterkunftsangebote des Buchungssystems DIRS21 kann ausschließlich auf elektronischem Weg durch Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars erfolgen. Dabei hat der Gast die Wahl zwischen verschiedenen Zimmerkategorien und einem Aufenthalt mit oder ohne Frühstück.
  • Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
  • Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
  1. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen
  • Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast oder vom Besteller veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
  • Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und aller Nebenkosten, soweit letztere nicht ausdrücklich anders angegeben sind. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen. Pauschalangebote gelten jeweils pro Person und Zimmer.
  • Die vom Hotel geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweils im Buchungsportal dargestellten gültigen Objektbeschreibung und den dortigen Angaben zu Leistungen. Komfort und Ausstattung des Hotels und der gebuchten Unterkunft. Abweichende Beschreibungen des Hotels, seiner Ausstattung und Leistungen sowie der gebuchten Unterkunft in Hausprospekten des Hotels, Gastgeberverzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sind für die Leistungspflicht des Hotels nicht maßgeblich, falls hierauf auf der Angebotsseite nicht ausdrücklich als Leistungsinhalt Bezug genommen wurde.
  • Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermins, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann das Hotel ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.
  1. Zahlung, Sicherheitsleistung
  • Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • Das Hotel kann die sofortige Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
  • Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss von dem Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  • In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 3 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  • Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 3 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Abs. 3 und/oder Abs. 4 geleistet wurde.
  • Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
  • Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungs-scheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies angegeben ist oder vom Hotel allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung sind nicht möglich.
  1. Rücktritt und Nichtanreise
  • Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
  • Dem Gast wird vom Hotel ein jederzeitiges Rücktrittsrecht eingeräumt. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
    1. Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
    2. Das Hotel hat die Wahl gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Besteller an das Hotel die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

– Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%

– Bei Übernachtung/Frühstück 80%

– Bei Halbpension 70%

– Bei Vollpension 60%

Dem Gast bzw. dem Besteller steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

  1. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen tatsächlich erwirbt.
  • Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
  • Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
  1. Pflichten des Kunden, Kündigung durch das Hotel, Rücktritt durch das Hotel

 

  • Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde.
  • Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Hotels selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Hotel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
  • Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem Hotel im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Hotel verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Hotel erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
  • Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft sind untersagt. Verstöße hiergegen können das Hotel zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
  • Das Hotel kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Hotels den Betrieb des Hotels, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das Hotel, so gelten für den Zahlungsanspruch des Hotels die Bestimmungen in Ziffer 5 Abs. 2 entsprechend.
  • Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 5 Abs. 4 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 5 Abs. 4 nicht verzichtet.
  • Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 4 Abs. 3 bis 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
    1. Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
    3. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    4. eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß vorliegt;
    5. ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
    6. das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
    7. der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft gemäß § 802c Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
    8. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.

Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

  1. Haftung
    • Die vertragliche Haftung des Hotels für Schäden, die nicht das Leben den Körper oder die Gesundheit des Gastes betreffen, ist auf grobe Fahrlässigkeit des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt.
    • Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,00. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmer- oder Zentralhotelsafe Gebrauch zu machen.
    • Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
  1. Verjährung
    • Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
    • Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen. Diese verjähren nach drei Jahren.
    • Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
  1. Rechtswahl und Gerichtsstand
  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  • Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Hotel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  • Gerichtsstand ist- wenn der Vertragspartner des Hotels Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz des Hotels in Gießen. Sofern der Vertragspartner des Hotels keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: April 2025

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Öffnungszeiten & Check-in-Infos

Rezeption
Montag - Freitag: 6:00 - 22:00 Uhr
Samstag - Sonntag: 8:00 - 16:00 Uhr

Self-Check-in
Rund um die Uhr möglich! Einfach und bequem am Kioskschalter, Zahlung per Karte.
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Ab dem 01. August 2025 bieten wir Frühstück in Kooperation mit dem Bistro der Tankstelle Roth an
– nur ca. 500m vom Hotel entfernt, gut zu Fuß oder mit dem Auto erreichbar.

Sie erhalten bei Anreise einen Gutschein, den Sie vor Ort einlösen können.

Angebote vor Ort:
– Frühstücksmenüs
– Belegte Brötchen "to go"
– Auch Mittags- und Abendgerichte

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Primetime Hotel